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Österreichisches Schiffsführerpatent
von Harald Mathä
Nicht nur manchen Taucher wird es irgendwann mal reizen, nicht immer nur
Passagier auf diversen Booten und Schiffen zu sein, sondern auch selbst mal
selbst "Kapitän" zu sein und unbekannte Buchten zu erkunden.
Über die Ausbildung zum Schiffsführer in Österreich und der
Lage auf den heimischen Gewässern möchte ich hier berichten.
Meine Eindrücke und Interessantes zum Schiffsführerpatent für
Kleinfahrzeuge bis 10 Meter Fahrzeuglänge, 12 Passagiere, maximale Motorisierung 2x1000
kW (!!) für Wasserstraßen und sonstige Binnengewässer international
(einschließlich Küstengewässer bis 2 Seemeilen)
Nach einigen gesetzlichen Harmonisierungen dürften die Bestimmungen
zum Patent für Kleinfahrzeuge innerhalb der EU inzwischen sehr ähnlich
wie folgend beschrieben sein!
Die ersten Runden der "Leichtmatrosen" im Schulboot
Grundsätzlich sind alle Motorfahrzeuge (Fahrzeug ist hier der korrekte
Fachbegriff für Binnenschiffe) über einer Motorleistung von 4,4
kW (6 PS) in Österreich (und auch der EU) patentpflichtig.
Voraussetzung sind die Vollendung des 18. Lebensjahres, geistige und körperliche
Eignung, persönliche Zuverlässigkeit (Nachweis durch Kfz-Führerschein
- sic!) sowie erlernte theoretische und praktische Fertigkeiten.
Zum Kursbeginn werden zwei Passfotos sowie eine Kopie des Kfz-Führerscheins
benötigt.
Das Schiffsführerpatent kann übrigens auch für Taucher zum
Thema werden: Es ist Voraussetzung zum CMAS Moniteur***!
Sommer an der Donau- Blick auf die Urfahrwänd
Die Lage auf den österreichischen Gewässern
(Auszug- ausgenommen ist die gewerbliche Schifffahrt):
Die Wasserstraßen Donau einschließlich Donaukanal in Wien,
die March bis km 6,0 sowie die Enns bis km 2,7 und die Traun bis km 1,8 können
weitgehend uneingeschränkt mit einem Motorboot befahren werden.
Für Inn, Salzach und Saalach gibt es schon eine ganze Menge Beschränkungen-
diese Flüsse sind für uns Taucher aber eigentlich auch genauso herzlich
uninteressant wie die Wasserstraßen.
Und auf unseren Alpenseen?
Attersee, Mondsee und Traunsee:
Sommersperre für Motorboote von 1. Juli bis 31. August
Nachtfahrverbot von 21 bis 7 Uhr
Keine Außenborder über 80 KW
Keine Miet-Motorboote (ausgenommen E-Boote bis 500W)
Keine Amphibienfahrzeuge oder Tauchboote! (Trockie, VGM, Doppel12 oder
gar 20 und Scooter fallen hier schon darunter? ;-) )
Wunderschöner Traunsee- Blick auf Traunstein
Wolfgangsee zusätzlich:
Außenbordmotoren sind generell verboten!
Zusätzlich zu oben herrscht ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für
Motorboote im Mai, Juni und September.
Wolfgangsee- Blick auf die Falkensteinwand
Am Hallstättersee sind Motorfahrzeuge zu Spaß- und Freizeitaktivitäten
grundsätzlich verboten.
Nix iss mit Motorbootfahren am Hallstättersee!
Auf den schönen und warmen Kärntner Seen sieht die Lage noch trister
aus:
Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sind hier grundsätzlich verboten.
Am Wörther- und Ossiachersee ist die private Schifffahrt anzahlmäßig
streng limitiert, die Wartelisten laaaaaang und die Übernahmeangebote
der meist prominenten Freizeitkapitäne astronomisch hoch.
Am kleinen österreichischen Teil des Bodensees bestehen generell besondere
Bestimmungen wegen der regen gewerblichen Schifffahrt dort.
Auf Seen in Privatbesitz obliegt die Regelung dem Besitzer= Meist: Nein!
Untermühl an der Donau- Hier fanden Praxis und Prüfung
statt
Doch nun endlich zur Ausbildung!
Die Theorie
Die Theorie macht man in einer Schiffsführerschule oder eine größere
Gruppe "chartert" sich einen Lehrer, so wie wir es machten.
Die Preise für die Ausbildung schwanken naturgemäß, liegen
aber im Bereich von etwa 200 bis 400 Euro. Hierzu kommen noch Lernunterlagen
(etwa 20 Euro) sowie die Prüfungskosten von etwa 90 Euro und etwa 40
Euro Ausstellungsgebühr für das Patent (Scheckkartenformat von der
österreichischen Staatsdruckerei).
Das Patent für Wasserstraßen kann man in Österreich übrigens
nur in Bundesländern ablegen, die auch an einer Wasserstraße (siehe
oben) liegen. Dies bedeutet in der Praxis an der Donau in Oberösterreich,
Niederösterreich oder Wien.
Die großen "Weißen" haben Vorrang!
Der Theorieteil umfasst Schiffahrtsrecht, die Patente, Schifffahrtspolizeiliche
Vorschriften, Schiffszulassung, Tag- und Nachtkennzeichnung der Fahrzeuge
sowie Schifffahrtszeichen.
Ein weiterer Teil über Seen und Flüsse umfasst Fahr-, Vorrang-
und Ausweichregeln sowie Verbote und Beschränkungen und Wetterkunde und
Sturmwarnungen.
Die weiteren Lerninhalte umfassen Seemannschaft, die Wasserstrasse Donau,
Gewässerkunde, Technik und Trailerbestimmungen. Der Theorieteil dauert
etwa 15 Stunden.
Anlegemanöver
Dass die Donau 2888 km lang ist und Linz bei Stromkilometer 2135 (gemessen
von der Mündung ins Schwarze Meer- warum auch immer...) liegt, werde
ich mir wahrscheinlich noch lange merken (Die Kilometrierung ist übrigens
weiß auf schwarz am rechten Ufer, die Hektometrierung alle 100 Meter
rechts und links rot auf weißem Hintergrund!)
Die Praxis (Untermühl an der Donau)
Hier lernt man das Schulboot kennen. Ein Boot reagiert naturgemäß
(bei kleiner Fahrt) viel langsamer auf Steuerbewegungen als ein Auto. Eine
völlig neue Erfahrung für viele von uns Landratten!
Unser Schulboot war mit fast 7 Metern Länge und 250 PS Motorisierung
natürlich eine Wucht! Beim ersten Vollgas und anschließender Gleitfahrt
mit (eigentlich nur) etwa 60 km/h wurde die Donau verdammt eng- speziell wenn
einem ein Schubverband entgegenkommt! Irgendwie erinnerte mich dies an meine
erste Autobahnfahrt! Eine Wasserstraße ist aber eigentlich eh net recht
viel was anderes als eine Autobahn aus Wasser!
In voller Fahrt auf der Donau
Die Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in drei Teile:
Einen juristischen, einen technischen sowie einen praktischen Teil.
Wer die Schifffahrtszeichen oder Vorrangregeln nicht kann, scheidet rasch
und vorzeitig schon bei der theoretischen Prüfung aus.
Beim juristischen Prüfer werden Schifffahrtsrechtliche Themen und Gewässerkunde
geprüft. Ich muss gestehen, dass mich die Fragen zum Thema "Wasserskifahren"
ganz schön ins Schwitzen brachten, da ich dieses Thema mangels Interesse
(Ich bin doch Taucher!) ziemlich links liegen gelassen hatte. Die exakten Kenntnisse
über die Bestimmungen am Wolfgangsee konnten diesen Fauxpas dann aber
wieder ausbügeln!
Der technische Prüfer befragt dann zu praktischen Dingen wie Fahrzeugführung,
Fahrzeugbau, Schiffsmaschinen und Verhalten unter besonderen Umständen.
Die "Kennzeichnungsmöglichkeiten von in Wasserstraßen arbeitenden Fahrzeugen"
endeten in einem Monolog und die Frage, wie man die Wassertiefe beim Ankern
bestimmen könne, war auch nicht allzu schwer zu beantworten.
Im folgenden Praxisteil muss der angehende Schiffsführer zeigen, dass
er mit dem Schulboot vertraut ist und grundlegende Manöver sicher fahren
kann.
Dazu gehören beispielsweise das problemlose An- und Ablegen, sowie
das "Mann über Bord Manöver".
"In der Ruhe liegt die Kraft" ist wohl wie beim Tauchen auch beim Bootfahren
elementarer Grundsatz.
Die jeweils geprüften Seemannsknoten müssen hier ebenfalls beherrscht
werden.
Diese sind Kreuzknoten, Schotstek, Palstek, Slipstek, Achter, Webeleinstek
sowie das Belegen einer Schlampe Klampe. ;-))
Die Seemannsknoten wollen geübt und beherrscht werden!
Wir waren ein guter Kurs, denke ich. 13 von angetretenen 15 Prüflingen
bestanden auf Anhieb!
Ich möchte an dieser Stelle unserem Lehrer/Trainer Ewald Fiechtl für
seine wirklich einmalige und flexibel-kreative ;-)) Kursgestaltung danken.
Welch eine erfrischende Abwechslung von den sonstigen, oft so langweiligen
Lehrveranstaltungen und Kursen, die man sonst oft erleben muss!
Linkempfehlungen
Tim Köster's SBF Binnen Trainer
Klabautermann.de (Seemannschaft)
Messe Boot in Tulln
© 2006 by Kaleu;-) Harald Mathä
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21.11.2008 12:43 Taucher Online : 175 Heute 6329, ges. 30091744 Besucher
 
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