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tödlicher Tauchunfall - wer haftet?
Abgesandt von Peter S am 07.08.2008 - 14:43:

Hallo liebes Forum! Ich hätte eine Frage an die erfahrenen Taucher und Juristenkollegen. Eine Gruppe von 6 Vereinstauchern an einem deutschen See macht einen Tauchgang. Eine junge Frau mit wenig Erfahrung ertrinkt beim Aufstieg. Warum konnte nicht geklärt werden. Ausrüstung war wohl in Ordnung und bis zur Oberfläche sollen es auch nur rund 5 Meter gewesen. Ihr Buddy hat sie alleine Auftauchen lassen als Sie ihm schon nach 10 Minuten das Zeichen zum Auftauchen gab. Sie hatte nur einen Shorty an!! Der Buddy mit deutlich mehr Erfahrung dürfte wohl haftbar gemacht werden können. Aber auch der Verein? Sind Vereine gegen derartige Unfälle Ihrer Mitglieder normaler Weise versichert?

Gruß
Peter



Antwort von Stephan K. Registriertes Mitglied am 07.08.2008 - 15:07
Deutscher See und Shorty

Das ist schon was in Richtung Fahrlässigkeit.

Bei grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung und der Verantwortliche kann Haftbar gemacht werden.

Generell ist der höher brewetierte Taucher im Fadenkreuz der Justice.

War der Taucher "Erfüllungsgehilfe" von jemanden (Verein)? Dann könnte dieser haften.

Antwort von constantin_w Registriertes Mitglied am 07.08.2008 - 15:54
Eigentlich hat das mit dem Verein ja nix zu tun. Zumindest solange es kein Ausbildungstauchgang durch den Verein ist, was die Sache sowieso gänzlich verändert.

Es gibt da eigentlich nur die grobe Fahrlässigkeit durch den Buddy die hier mit Sicherheit strafrechtlich verfolgt werden kann, bzw. sicher durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird.
Antwort von Claus Nadeschdin Moderator am 07.08.2008 - 15:59
Wie Stephan K. schon richtig angedeutet hat, muss der Schadensstifter Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe des Vereins gewesen sein, d. h. er muss mit Wissen und Wollen für den Verein gehandelt haben bzw. vom Verein die Weisung erhalten haben, diesen Tauchgang durchzuführen.

@Stephan K.: Das mit dem völligen Haftungsauschluss bei grober Fahrlässigkeit ist nicht mehr so ganz richtig. Mit Inkrafttreten des neuen VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zum 01.01.2008 ist das sog. "Alles oder Nichts-Prinzip" aufgehoben worden. Es findet nun eine Quotelung der Versicherungsleistung je nach Verschuldengrad statt. Auch derjenige, der grob fahrlässig handelt, kann noch auf eine - wenn auch geringere - Entschädigungsleistung hoffen. Einzelheiten hierzu in meinem Bericht in der Rechtsdatenbank.
Antwort von Peter S am 07.08.2008 - 16:01
Hallo Stephan! Danke für Deine Einschätzung. Ich habe jetzt nochmal genauer recherchiert und in die Akte der Staatsanwaltschaft geschaut. Daraus ergibt sich, dass Ihr Buddy der Vorsitzende eines Tauchvereins ist, in dem das Opfer erst kurz Mitglied war. Es war ihr 10. Tauchgang. Und: Es war noch nicht einmal ein Shorty, sondern ein stinknormaler Badeanzug! Da durfte man die Frau doch eigentlich gar nicht erst mitgenommen haben? Ich könnte mir vorstellen, dass nach 10-15 Minuten die Frau total unterkühlt gewesen sein dürfte. Das muss ein erfahrener Tauchbuddy doch wissen und durfte sie nicht alleine Auftauchen lassen!?
Antwort von diver-heaven Registriertes Mitglied am 07.08.2008 - 16:16
Hallo Peter,

1. Da der 1. Vorsitzende des Tauchvereins mit im Menzelener Freizeitsee tauchen war, sollte er aufgrund seiner Funktion und seines hohen Ausbildungsstandes sich im Klaren sein, dass er einen großen Fehler gemacht hat.

2. Da der See über mehrere Grundwasserquellen verfügt und die LINEG ständig Wasser abpumpt, ist der See sehr kalt. Somit stellt sich mir die Frage, wie man jemanden dort im Shorty tauchen lassen kann!?

3. Tauchen ist ein Partnersport. Dazu gehört auch, dass man seinen Buddy zur Oberfläche und zum Ufer begleitet.

Es ist schade, dass durch so eine Fahrlässigkeit Kinder ihre Mutter verloren haben. Vielleicht sollte man sich mal Gedanken um die Kinder machen und nicht um die Strafe!

Für mich ist so ein 1. Vorsitzender weder als Vereinsfunktionär noch als Vereinsmitglied tragbar.

Antwort von x344 Registriertes Mitglied am 07.08.2008 - 16:32
Hi!
Jetzt mal die Frage: Was ist da eigentlich genau passiert? Gibt es eine Unfallbeschreibung? Mit den hier gemachten Angaben kann ich mir zumindest kein richtiges Bild der Lage machen.

Alex
Antwort von Peter S am 07.08.2008 - 16:42
Hi Alex!

Was genau passiert ist weiß (angeblich) niemand. Sie gab das Zeichen zum Auftauchen nach 25 minuten etwa. Da muss ihr schon sehr sehr kalt gewesen sein. Die Gruppe lässt sie alleine auftauchen und verliert sie aus den Augen. Als Sie an Land später nicht angetroffen wurde hat man sie gesucht und auf dem Grund etwa an der Stelle gefunden, wo sie aufgetaucht ist. Todesursache ertrinken. Alle Geräte einschl. Jacket funktionierten einwandfrei. Meine Vermutung: Hypothermie - Bewusstlosigkeit - Ertrinken...
Antwort von Dorftaucher Registriertes Mitglied am 07.08.2008 - 17:05
@Peter
BITTE sag mir daß das ein hypothetisch-konstruierter Fall ist, sonst fall` ich vom Glauben ab. Eine Gruppe aus sechs Tauchern inkl. dem Vereinsvorsitzenden nimmt eine junge Frau im Shorty (oder Badeanzug?) in einen einheimischen See mit und läßt sie dann alleine auftauchen? Ich weigere mich zu glauben daß jemand (bzw. hier ja sogar mehrere) so blöd sein kann/können.
BTW- Der 10. Tauchgang der Verunglückten? Immer ohne tauglichen Anzug?
Und wenn das doch ein realer Fall sein sollte hoffe ich sehr daß die Mittaucher für soviel Ignoranz/Gleichgültigkeit/Fahrläßigkeit haftbar gemacht werden können.
Antwort von Peter S am 07.08.2008 - 17:17
@Dorftaucher
Es IST passiert. Sie hinterließ zwei Kinder...
Antwort von Peter S am 07.08.2008 - 17:38
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Antwort von Dorftaucher Registriertes Mitglied am 07.08.2008 - 18:21
Erschreckend und für mich immer noch völlig unglaublich.
Ich bin juristischer Laie und kenne mich mit der genauen Bedeutung von Begriffen wie "grobe Fahrläßigkeit", "Garantenstellung", "unterlassener Hilfeleistung" oder "Tötung durch Unterlassung" nicht aus und das Rechtsforum ist wohl auch nicht der richtige Ort für mehr oder weniger emotionale Diskussionen. Im Unfall-Thread steht auch nichts genaues zur Gruppenzusammensetzung und dem Anzugproblem.
Was ich von der Qualifikation der Mittaucher, fachlich wie menschlich, halte möchte ich hier nicht aussprechen
Und ich hoffe daß sich ein juristisch Haftbarer findet, sei es nur zur finanziellen Unterstützung der Hinterbliebenen.
Antwort von x344 Registriertes Mitglied am 07.08.2008 - 19:28
Hi!
Um mal die andere Seite der Geschichte zu betrachten: Laut dem Link von Peter war die Frau 46 Jahre alt. Damit kann man eigentlich davon ausgehen, das sie einschätzen kann das ein Badeanzug etwas wenig Bekleidung fürs Tauchen in unseren Breiten ist. Zumal sicherlich alle anderen min. Halbtrockis oder sogar Trockis angehabt haben werden.
ABER: Das entbindet natürlich die anderen Beteiligten nicht von ihrer Pflicht darauf hinzuweisen und schon gar nicht davon sie unter Wasser nicht allein zu lassen! Was das angeht, kann ich Dorftaucher nur recht geben.
Wenn die Staatsanwälte die Sache abgehakt haben (so liest sich der Link von Peter) bleibt nicht mehr viel übrig. Ev. kann Zivilklage auf Schadenersatz eingereicht werden, aber das was nützt weiß ich nicht.

Alex
Antwort von snoopydiver Registriertes Mitglied am 07.08.2008 - 23:42
Moin,

Also ich finde das schon Grob Fahrlaessig den Buddy im Badeanzug oder Shorty mitzunehmen. Ich haette mich geweigert, auch wenn die Person darauf bestanden haette.
Ich nehme nicht mal Gaeste mit die im Shorty in San Diego tauchen wollen. Viel zu Kalt. Magere bekommen auch im Sommer 7mm wetsuits an.
Kein Verstaendnis dafuer.

Weiterhin Sicheres und Unfallfreies Tauchen
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 08.08.2008 - 09:10
Können wir mal wieder zu Grund der Frage zurück kehren. Claus hat die Grundlagen der Vereinshaftung doch klar und deutlich dargelegt.
Antwort von ajey Registriertes Mitglied am 08.08.2008 - 12:18
Hallo,

wenn ich die Frage richtig versteh, ist die Thematik doch - losgelöst vom kontreten Fall - mehr ein versicherungsrechtliches Problem.

Dass dem Buddy hier eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, ist doch offensichtlich und sollte jedem, der einen Tauchschein hat, klar sein.

M.E. gibt es in derartigen Fällen einen Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger (Buddy), danach war aber nicht gefragt. Hier käme ein Anspruch gegen die Privathaftpflichtversicherung in Frage.

Ob es einen Anspruch gegen den Verein gibt (Unfallversicherung oder gesetzlicher Anspruch wegen Ehrenamt) ist fraglich? Ich bin nicht der Versicherungsexperte und der Beitrag soll auch nur als Anregung verstanden werden, aber zu prüfen wäre m.E.:

- Hat der Verein überhaupt eine Unfallversicherung?
wenn ja, war der Tauchgang vom Verein organisiert oder waren nur zufällig Vereinsmitglieder anwesend?
War das Opfer Mitglied oder tritt Versicherungsschutz auch für Nichtmitglieder ein?
Ist der Schaden (Tod) überhaupt versichert?

Dies sollte erfragt werden und anhand des Versicherungsvertrages geprüft werden.

-Ferner gibt es für ehrenamtliche Tätigkeiten gemeinnütziger Vereine auch eine gesetzliche Versicherung (im SGB normiert?!). Diese Frage ist mit den vorhandenen Fakten nicht zu beantworten.

... und die Tatsache, dass das Opfer nur mit einem Badeanzug bekleidet war, ist m.E. bei allen Ansprüchen im Rahmen des Mitverschuldens schadensmindernd zu berücksichtigen.

LG
Andre

PS: ... ein sehr bedauernswerter Vorfall
Antwort von Michael Schmidt Registriertes Mitglied am 10.08.2008 - 11:43
Oh je, was ist nur aus dem Tauchen geworden...
So tragisch der Fall, speziell in bezug auf die beteiligten Kinder, auch ist, man sollte doch bei der Beurteilung auf dem Teppich bleiben, die egene Vollkaskomentalität mal nicht hervorkehren und akzeptieren, das es in einer freien Gesellschaft schlicht allgemeine Lebensrisiken gibt!

6 Leute gehen tauchen, eine beendet den Tauchgang vorzeitig, und schwimmt, wie es schint, einvernehmlich zürück zum Ufer und verunfallt dabei unglücklicherweise.
Und jetzt erschallen hier im Thread die Rufe:
"sperrt die anderen Taucher ein" bzw "nehmt sie sie haftungsmäßig in die Zange".
Sagt mal, was soll das denn?

Wenn ein normaler Badegast in Badehose/Badeanzug über einen See schwimmt, dabei ein Problem bekommt und ertrinkt ist das in Ordnung.
Wenn dagegen einer mit einer Tauchausrüstung (also mit einer Tariereinrichtung mit der man positiven Auftrieb erzeugen kann und so eigentlich im Gegensatz zum obigen Fall garnicht untergehen kann) über einen See schwimmt ist das das völlig verantwortungslos und die Leute die das zugelassen haben gehören angeklagt und eingesperrt???
Kann mir mal jemand DAS logisch aufschlüsseln?

(Nebenbei: Um zu erkennen, dass das Wasser kalt ist, sollte man mit 46 Jahren in der Lage sein, dazu braucht es weder einen TL**** noch eine Promotion in Physik und Medizin)

Bitte, hole jetzt nicht einer das "Tauche nie alleine" aus der tauchfundamentalistischen Mottenkiste. Das ist in vielen Fällen, speziell bei wenig erfahrenen und schlechtausgebildeten Tauchern, durchaus angebracht und empfehlenswert, ist aber kein Gesetz bzw Vorschrit. Solotauchen ist eine durchaus übliche und akzeptierte Form des Tauchens. Eine Burka und ein Tschador wird zwar auch von manchen als Bekleidung geschätzt, aber eine moralische und gesetzliche Vorschrift ist das dadurch noch lange nicht, auch wenn die Taliban und Wahabiten das begrüßen würden.

Wollen wir wirklich die totale Entmündigung der Taucher?
Ich habe keine Lust, ständig unter dem Damoklesschwert eines Deppenfreundlichen Haftungsrechtes zu leben nur weil einige Leute mit der Eigenverantwortung überfordert sind und mit Gewalt eine Infantilisierung des Tauchen vorantreiben.

Wenn diese Diskussion in einem Forum für Bergsportler, Skifahrer, Motorradfahrer oder Piloten erscheinen würde, wäre verständnisloses Kopfschütteln über einen derartigen Mangel an Eigenverantwortung die Folge.

Das ist der Preis der Freiheit!

nichts für ungut,
MS








Antwort von Fritte Registriertes Mitglied am 10.08.2008 - 18:01
@Michael Schmidt
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Du ziehst Bergsportler als Vergleichsgruppe heran, was ich durchaus als legitim ansehe. Deiner Auffassung nach ist es also in Ordnung, wenn eine Gruppe von Bergsteigern einen unerfahrenen Kameraden mit ungenügender Ausrüstung 1. mitnimmt und 2. auch noch auf halber Höhe alleine wieder absteigen läßt. Das ist der größte Unsinn, den ich seit langem gehört habe.
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 10.08.2008 - 21:57
Fritte:
Antwort von kwolf1406 Registriertes Mitglied am 12.08.2008 - 01:12
Michael

" Ich habe keine Lust, ständig unter dem Damoklesschwert eines Deppenfreundlichen Haftungsrechtes zu leben..."

Das Leben und der Staatsanwalt fragen dich nicht, wonach du Lust hast. Also musst du dich der Rechtswirklichkeit stellen. Und da denke ich, dass die Frage der Garantenstellung nun tatsächlich berechtigt ist. (Dieser Begriff sollte tatsächlich in der Ausbildung höherer Brevets abgehandelt werden).

Grüße
Klaus
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 12.08.2008 - 05:28
@Michael Schmidt

"Wenn dagegen einer mit einer Tauchausrüstung (also mit einer Tariereinrichtung mit der man positiven Auftrieb erzeugen kann und so eigentlich im Gegensatz zum obigen Fall garnicht untergehen kann) über einen See schwimmt ist das das völlig verantwortungslos und die Leute die das zugelassen haben gehören angeklagt und eingesperrt???
Kann mir mal jemand DAS logisch aufschlüsseln? "

Auch mit einer Tariereinrichtung (also Jacket) und positivem Auftrieb kann man an der Wasseroberfläche tödlich verunglücken ... - zb. wegen Anstrengung, Unterkühlung usw. bewustlos werden und nach vorne kippen ...
Natürliche Folge eines solchen Szenarios - Ertrinken ...

Textauszug aus dem Anfangsposting ...
"Sie hatte nur einen Shorty an!! "

Du mußt zugeben ... - in unseren Gewässern sicherlich kein ausreichender Kälteschutz, eine eintretende Unterkühlung und deren Auswirkungen hier also sehr gut möglich ...


und wenn man dann das hier liest (was Du scheinbar nicht gemacht hast ...) und dieser Umstand zutreffend war,

Antwort von Peter S am 07.08.2008 - 16:01

"Es war ihr 10. Tauchgang. Und: Es war noch nicht einmal ein Shorty, sondern ein stinknormaler Badeanzug!"


dann ist es erst recht als sehr fragwürdig einzustufen ...


Was die Eigenverantwortung betrifft - gerade bei Anfängern kann man nicht davon ausgehen, das die Eigenverantwortung - was das Tauchen betrifft - ausreichend vorhanden ist ...

Für einen Tropenurlaubstaucher ist ein Shorty eine ausreichende Tauchbekleidung und wenn in unseren Gewässern eine sehr warme Oberflächentemperatur vorherscht, dann kann so eine Denkweise hinsichtlich "passt schon" auch vorkommen.
Da muß aber dann ein "erfahrener" Taucher hier entspr. eingreifen und schlimmstenfalls auf einen Tauchgang mit einem entspr. Taucher wegen unzureichendem Kälteschutz verzichten ...

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